6. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, dem Gesuchsteller ab 1. Oktober 2025 monatlich vorschüssig folgende Kinderunterhaltsbeiträge (zuzüglich allfällig bezogener gesetzlicher oder vertraglicher Familien- oder Ausbildungszulagen) zu bezahlen: Für C._____: Fr. 570.00 Für D._____: Fr. 570.00 Für E._____: Fr. 430.00 1.2. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen.