3. Die Kinder C._____, geb. am tt.mm. 2012, D._____, geb. am tt.mm. 2014 und E._____, geb. am tt.mm. 2019, werden für die Dauer der Trennung unter die Obhut des Gesuchgegners gestellt. 4. 4.1. Die Gesuchstellerin ist berechtigt, die Kinder C._____, D._____ und E._____ jedes zweite Wochenende von Freitag 18.00 Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr (verpflegt) zu sich auf Besuch zu nehmen und vier Wochen Ferien pro Jahr mit ihnen zu verbringen.