299 ZPO mit Hinweisen). Der Kindsvertreter weist mit den Kostennoten vom 11. und 27. Februar 2025 einen tatsächlichen Aufwand von 14.85 Stunden aus. Dies erscheint angemessen. Die Kostennoten des Kindsvertreters sind zu genehmigen und seine Entschädigung (inkl. Auslagen und MwSt.) auf Fr. 3'637.55 festzulegen.