4.6.8. Insgesamt ergibt sich bei der Klägerin ein familienrechtliches Existenzminimum von Fr. 4'120.00 (Grundbetrag Fr. 1'200.00; Wohnkosten Fr. 1'567.00; Krankenkasse: Fr. 291.00; Arbeits- und Besuchsrechtswegkosten Fr. 200.00; auswärtige Verpflegung: Fr. 202.00; Steuern: Fr. 560.00; Kommunikations- und Versicherungspauschale Fr. 100.00). 4.6.9. Beim Beklagten resultiert ein familienrechtliches Existenzminimum von gerundet Fr. 2'730.00 (Grundbetrag Fr. 850.00; Wohnkosten [abzgl. Kinderanteile und Anteil Lebenspartnerin] Fr. 495.00; Krankenkasse [KVG und VVG]: Fr. 470.00; auswärtige Verpflegung: Fr. 202.00; Steuern [abzgl. Kin- - 29 -