4.6.5.6. Beim Beklagten resultiert ein steuerbares Einkommen von Fr. 86'900.00 (Fr. 94'320.00 + Fr. 18'800.00 + Fr. 8'280.00 ./. Fr. 3'600.00 ./. Fr. 3'000.00 ./. Fr. 27'900.00). Die jährliche Steuerbelastung beträgt bei diesem steuerbaren Einkommen (Wohnort T._____, konfessionslos, Tarif mit Kindern) – ohne Berücksichtigung eines steuerbaren Vermögens und in Anwendung des Steuerrechners der eidgenössischen Steuerverwaltung – rund Fr. 9'400.00, ausmachend monatlich Fr. 780.00.