4.6.5.5. Es resultiert bei der Klägerin ein steuerbares Einkommen von Fr. 51'361.00 (Fr. 72'000.00 + Fr. 18'720.00 ./. Fr. 18'800.00 ./. Fr. 10'215.00 ./. Fr. 3'744.00 ./. Fr. 3'000.00 ./. Fr. 3'600.00). Daraus ergibt sich – ohne Berücksichtigung eines steuerbaren Vermögens und in Anwendung des Steuerrechners der eidgenössischen Steuerverwaltung – eine jährliche Steuerbelastung (Wohnort U._____, konfessionslos, Tarif ohne Kinder) von rund Fr. 6'700.00 bzw. gerundet Fr. 560.00 monatlich. - 28 -