KKS.2005.7 [SchKG-Richtlinien]) von Mehrauslagen pro Arbeitstag von Fr. 11.00, sowie von 220 Arbeitstagen bei einem Vollzeitpensum (bzw. bei der Klägerin 110 Arbeitstagen für ein 50 %-Pen- sum) jährlich aus, was monatliche Kosten von gerundet Fr. 202.00 für ein Vollzeitpensum ergab (Fr. 11.00 x 220 / 12).