Es ist deshalb davon auszugehen, dass sie bei einem 100 % - Pensum bei diesem oder einem anderen Arbeitgeber monatlich netto Fr. 6'000.00 verdienen könnte. Es ist somit nach Ablauf der Übergangsfrist ab Oktober 2025 von einem monatlichen Nettolohn der Klägerin von Fr. 6'000.00 auszugehen. 4.5. Das Einkommen der Kinder beschränkt sich auf die Kinderzulagen von je Fr. 230.00 (vgl. angefochtener Entscheid, E. 8.3.5).