4.4.3. Die Klägerin bestreitet, dass sie Fr. 6'000.00 in einem 100 %-Pensum zu verdienen vermöge. Beim angestammten Arbeitgeber sei nicht klar, ob auf ein 100 % - Pensum aufgestockt werden könne. Es könne nicht einfach vom Doppelten ausgegangen werden, sollte sie den Job wechseln müssen. Zudem wäre ihr eine angemessene Übergangsfrist zu gewähren, d.h. mindestens 6 Monate ab Urteilszeitpunkt (Berufungsantwort, N. 48). 4.4.4. Einer Person, die vom Gericht zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit verpflichtet und von der durch die Anrechnung eines hypo- - 23 -