_ manifestiert werden sollte. Gemäss diesem Schreiben wurden die Kinder vom Beklagten auch gefragt, ob sie gemäss dem damaligen Vergleichsvorschlag der Gerichtspräsidentin zur Mutter zurückziehen wollten, und dieses Gespräch wurde aufgenommen. Bei diesem Vorgehen ist davon auszugehen, dass die Kinder den Wunsch des Beklagten, dass sie bei ihm bleiben sollten, wahrgenommen haben. 2.9.6. Dennoch kann der Wunsch von C._____ nicht ohne Weiteres übergangen werden. Dieser wurde bereits an der Kinderanhörung (d.h. auch vor den erwähnten Schreiben) geäussert. Der Kindsvertreter hat zu den Gründen - 19 -