2.9.4. Das älteste Kind C._____ hat sich klar und konstant dafür ausgesprochen, beim Vater bleiben zu können. Dass C._____ diesen Wunsch äussert, bestätigt auch die Klägerin (Berufungsantwort, N. 40). Aufgrund seines Alters ist von seiner Urteilsfähigkeit auszugehen (vgl. oben E. 2.3).