zusätzlich befeuern. Wenn die Klägerin vom Kindsvertreter verlangt, dass er die Kinder damit konfrontieren solle, ob es tatsächlich ihr Wille gewesen sei, das funktionierende Besuchsrecht "von heute auf morgen für viele Wochen" zu unterbrechen, wäre ein solches Vorgehen kaum kindsgerecht. Es ist in diesem Zusammenhang ausreichend, dass der Kindsvertreter im Gespräch mit den Kindern zum Schluss gekommen ist, dass sie gerne zur Klägerin zu Besuch gehen und das Besuchsrecht in Zukunft regelmässig stattfinden soll.