Im vorliegenden Verfahren berichtete der Kindsvertreter, er habe am 2. Dezember 2024, 11. Dezember 2024 und 17. Januar 2025 drei Gespräche mit den Kindern geführt. Alle drei Kinder hätten klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie weiterhin beim Beklagten wohnen bleiben wollten. Der Kindsvertreter sei nicht der Ansicht, dass der Kinderwille massiv vom Vater beeinflusst bzw. sogar manipuliert sei. Die Aussagen aller drei Kinder hätten ihm den Eindruck eines eigenen und autonomen Willens der Kinder gemacht (Stellungnahme vom 12. Dezember 2024, S. 3 und 6; Stellungnahme vom 21. Januar 2025, S. 2).