2.7.3. Der Beklagte arbeitet bisher (auch um die Familie finanzieren zu können) 100 % und konnte sich trotzdem dank der vom Arbeitgeber gewährten Flexibilität (bezüglich Präsenz im Geschäft und Verteilung der Arbeitszeit über den Tag) in wesentlichem Umfang (und über die Betreuung an den Randstunden hinaus) an der Kinderbetreuung persönlich beteiligen. Nun erwartet der Arbeitgeber offenbar mehr Präsenz und der Kläger möchte das Pensum auf 80 % reduzieren, um weiterhin einen erheblichen Teil der Kinderbetreuung selber übernehmen zu können.