Ihre Gedanken seien wieder geordnet. Auch wenn Probleme vorhanden seien, könne sie abschalten und sich auf das Wesentliche fokussieren. Die Konzentrationsfähigkeit sei deutlich besser. Auch emotional fühle sie sich ausgeglichener. Früher sei sie dünnhäutig gewesen und habe sich von Emotionen leiten lassen. Jetzt sei es für sie wieder möglich, eine Distanz zu den Angelegenheiten zu haben und ihr Verhalten über das Rationale zu steuern. Die Klägerin sei in ihrem Alltag viel stabiler. Sie sei erziehungsfähig und fähig, die Obhut für die drei Kinder zu übernehmen.