2.4.3. Die Klägerin hat nicht nur den Austrittbericht der Klinik vom 27. November 2023 (Gesuchsbeilage 5), sondern auch den Bericht der behandelnden Psychologin vom 31. Januar 2024 (Gesuchsbeilage 6) vorgelegt. Gemäss diesem Bericht hat die Klägerin vom stationären Aufenthalt sehr profitiert. Es gelinge ihr, das Erlernte in den Alltag zu transferieren. Sie wirke im Allgemeinen viel ruhiger, ausgeglichener. In Stresssituationen könne sie wieder ruhiger und überdacht vorgehen. Die Belastungsfähigkeit habe sich deutlich verbessert. Sie könne wieder regelmässig und gut schlafen. Ihre Gedanken seien wieder geordnet.