Die Klägerin sei noch nicht vollständig gesund, sondern beanspruche nach wie vor Medikamente und psychologische Unterstützung. Ernsthafte psychiatrische Erkrankungen bedürften nach erfolgreichem Klinikaufenthalt sicher monatelanger, in der Regel jahrelanger Ruhe, Eigenkontrolle und Besonnenheit der betroffenen Partei mit medikamentöser und psychologischer oder psychiatrischer Begleitung (Berufung, S. 9 ff.).