Vom 4. Oktober 2023 bis zum 14. November 2023 unterzog sich die Klägerin infolge einer Depression einer stationären psychiatrischen Behandlung (vgl. Gesuchsbeilage 5). Die Parteien einigten sich vorgehend im Rahmen einer Mediation darauf, dass die Kinder für die Zeit vom Klinikeintritt bis Ende Dezember 2023 zum mittlerweile mit seiner neuen Partnerin in T._____ wohnhaften Beklagten ziehen sollten. Die Kinder wurden entsprechend auch im Aargau eingeschult. Entgegen der ursprünglichen Planung blieben die Kinder auch danach bis heute beim Beklagten.