2.12. Am 21. Januar 2025 reichte der Kindsvertreter eine weitere Stellungnahme ein und modifizierte seinen Antrag Ziff. 5 wie folgt: " 5. Zwischen der Mutter und den Kindern sei ein Ferienrecht von 4 Wochen festzulegen, wobei noch zu prüfen ist, ob die Kinder ein therapeutisches Setting brauchen." 2.13. Am 10. und 17. Februar 2025 erfolgten weitere Eingaben der Klägerin. 2.14. Mit Eingabe vom 27. Februar 2025 liess sich der Kindsvertreter nochmals vernehmen. -8- 2.15. Am 27. Februar 2025 erstattete der Beklagte eine weitere Stellungnahme.