6. Eventualiter sei die gemäss der KESB S._____ eingesetzte Beiständin gemäss Entscheid vom 26.09.2024 auf eine Beistandsperson in T._____ zu übertragen. 7. Über die Festsetzung der Kinderunterhaltsbeiträge wird von Seiten der Kindsvertretung auf entsprechende Anträge verzichtet, da die Festsetzung der Kinderunterhaltsbeiträge der Offizialmaxime unterliegt. 8. Das Honorar des Kindsvertreters sei im Rahmen der Gerichtskosten direkt durch die Staatskasse zu ersetzen." 2.10. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2024 ordnete der Instruktionsrichter betreffend Ferien an: