4. Über das von der Kindsmutter für den Zeitraum 21.12. bis 28.12.2024 beantragte Ferienrecht sei im Sinne der Stellungnahme unter Ziff. 7 hievor zu entscheiden. 5. Ebenfalls sei zwischen der Mutter und den Kindern ein Ferienrecht von 4 Wochen festzulegen, wobei es vorab noch ein therapeutisches Setting für die Kinder braucht, bis dieses Ferienrecht vollständig und für alle drei Kinder umgesetzt werden kann. -7-