" 1. In Bestätigung der obergerichtlichen Verfügung vom 12.11.2024 sei die aufschiebende Wirkung für die Berufung aufrechtzuerhalten. 2. In Gutheissung der Berufung des Kindsvaters sowie in Gutheissung der vorliegenden Stellungnahme seien die Kinder C._____, D._____ und E._____ für die Dauer des Scheidungsverfahrens unter die Obhut des Kindsvaters zu stellen. 3. Die Kindsmutter sei berechtigt zu erklären, die Kinder jedes zweite Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 20 Uhr zu sich auf Besuch zu nehmen.