2.5. Mit Verfügung vom 12. November 2024 bestätigte der Instruktionsrichter die Erteilung der aufschiebenden Wirkung im Sinne der superprovisorischen Verfügung vom 22. Oktober 2024 und setzte Rechtsanwalt Giuseppe Dell'Olivo, R._____, als Kindsvertreter für das Berufungsverfahren ein. 2.6. Am 14. November 2024 reichte der Beklagte eine weitere Eingabe ein. 2.7. Mit Eingabe vom 25. November 2024 beantragte die Klägerin, die Kinder vom 21. bis 28. Dezember 2024 zu sich in die Ferien nehmen zu können. 2.8. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2024 liess sich der Beklagte zu diesem Antrag der Klägerin vernehmen. 2.9. Mit Stellungnahme vom 12. Dezember 2024 beantragte der Kindsvertreter: