2. Der superprovisorische Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung sei abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Berufungsklägers." Gleichentags stellte sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege samt Rechtsverbeiständung. -6- 2.4. Mit Verfügung vom 6. November 2024 zog der Instruktionsrichter die Akten des Verfahrens SZ.2024.136 bei.