6. Die Gesuchstellerin/Klägerin wird verpflichtet, dem Gesuchsgegner/Beklagten an den Unterhalt der Kinder monatlich vorschüssig ab 1. Januar 2024 folgende Beiträge zu bezahlen: - CHF 1'000.00/Monat je Kind bis zum Abschluss dessen Erstausbildung, mindestens bis zur Volljährigkeit -5- dies zuzüglich der Kinderzulagen, sofern sie die Gesuchstellerin/Klägerin beziehen kann/bezieht.'