f) die Kindseltern bei der Kommunikation über die Kinderbelange von C._____, D._____ und E._____ und falls notwendig, bei der Organisation einer diesbezüglichen Fachperson zu unterstützen. 6. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Barunterhalt der Kinder C._____, D._____ und E._____ monatlich vorschüssig ab 1. Oktober 2024 je Fr. 1'167.00 (zuzüglich allfällig bezogener gesetzlicher oder vertraglicher Familien- oder Ausbildungszulagen) zu bezahlen.