eintreffen würden. Diese würden die Situation richtig darstellen, im Unterschied zu den geforderten Steuerunterlagen aus dem Jahr 2022. Ebenso habe sie das gekündigte Arbeitsverhältnis im Schreiben vom 16. März 2023 erwähnt. Aus Gründen der finanziellen Not seit Beginn 2023 und der emotionalen Not seit Ende des Jahres 2022, welche sie in ihren Schreiben vom 16. März 2023 und vom 5. Mai 2023 erwähnt habe, sei es ihr nicht möglich gewesen und noch immer nicht möglich, die Forderung zu begleichen. Mittlerweile habe sie die Steuererklärung 2023, welche die aktuelle finanzielle Situation verdeutliche, ausgefüllt und eingereicht.