2.2. Die Vorinstanz forderte die Gesuchsgegnerin mit Schreiben vom 31. Mai 2023 auf, innert 14 Tagen zum Gesuch der Zentralen Inkassostelle der Gerichte Kanton Aargau vom 26. Mai 2023 Stellung zu nehmen und Unterlagen, die ihre Darstellung zu belegen vermöchten, einzureichen (vorinstanzliche Akten [VA] act. 1 ff., 6). Die eingeschriebene Postsendung mit diesem Schreiben wurde der Gesuchsgegnerin gemäss Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post am 5. Juni 2023 zugestellt (VA act. 7). Die Gesuchsgegnerin nahm am 25. Juli 2023 innert erstreckter Frist (vgl. VA act. 8 ff.) zum Gesuch Stellung. Der Stellungnahme (VA act.