3. 3.1. Die Gesuchsgegnerin erhob gegen diesen ihr am 19. Januar 2024 zugestellten Entscheid mit Eingabe vom 29. Januar 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung mit folgenden Anträgen: " 1. Der Beklagten sei die Forderung in Höhe von CHF 28'020.80 zu erlassen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des/der Kläger/in." 3.2. Am 20. Februar 2024 reichte die Gesuchsgegnerin eine weitere Eingabe ein. 3.3. Die Zentrale Inkassostelle der Gerichte Kanton Aargau erstattete keine Antwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: