Erziehungsberatung mit maximal 12 Stunden pro Monat wahrzunehmen. Vor dem Hintergrund dieser Weisungen verfängt somit auch der Einwand nicht, es seien keine milderen Massnahmen versucht worden. Dass die Kinder grundsätzlich nicht angemessen fremdplatziert wären, hat der Kläger nicht behauptet und ist auch nicht ersichtlich.