10. Januar 2023: Zusammenarbeit mit der sozialpädagogischen Familienbegleitung und Wahrnehmung der Termine; Weisung vom 11. Oktober 2023: Wahrnehmung der Begleitung und Unterstützung einer sozialpädagogischen Familienbegleitung mit maximal 9 Stunden pro Woche; Unterlassen sämtlicher physischer oder psychischer Gewalt gegenüber den Kindern). Mit (rechtskräftigem) Entscheid vom 17. Juli 2024 betreffend F._____ des Familiengerichts R._____ als KESB wurde den Eltern die Weisung erteilt, die Begleitung und Unterstützung einer eritreischen Fa- milien- resp. Erziehungsberatung mit maximal 12 Stunden pro Monat wahrzunehmen.