die Verantwortung dafür auf die Kindesschutzmassnahmen resp. die "aktuelle Umgebung" abzuschieben. So behauptet er bezüglich F._____' Kopfverletzung und Hautausschlag offensichtlich haltlos, dass das Kindeswohl im Rahmen der Fremdplatzierung gefährdet sei, dass diese Probleme unter seiner Obhut nicht aufgetreten wären, weil er als "direkte Bezugsperson" eine "engere Überwachung und Fürsorge" hätte bieten können, dass er Verletzungen oder gesundheitliche Probleme schneller erkenne und behandeln lasse und dass "in der aktuellen Fremdplatzierung" die notwendige medizinische Versorgung "offenbar nicht optimal gewährleistet" sei. Auch für die Klinikeinweisung von C.___