4. 4.1. Gegen diesen ihm am 19. August 2024 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob der Kläger am 29. August 2024 fristgerecht Berufung mit den Begehren: "1. Vorfragen 1.1. [Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege]. 1.2. bis 1.4 [Beizug diverser Akten] 1.5 Es sei ein Kinderanwalt für die Kinder einzusetzen. 1.6. Es sei ein Gutachten in Bezug auf das weitere Vorgehen betr. Obhut und elterliche Sorge in Auftrag zu geben. 1.7. Es sei eine Kinderanhörung vor Obergericht durchzuführen.