"1. [Berechtigung / Feststellung Getrenntleben seit 3. November 2023] 2. 2.1. [Zuweisung der ehelichen Wohnung an den Kläger] 2.2. [Herausgabe persönliche Gegenstände an die Beklagte] 3. Sämtliche bestehenden Kindesschutzmassnahmen bleiben bis auf Weiteres unverändert bestehen. 4. [Kein Ehegattenunterhalt] -5- 5. [Gütertrennung per 25. Januar 2024] 6. [Abweisung weitergehender/anderslautender Anträge]" Die Gerichtskosten wurden den Parteien je hälftig mit Fr. 1'686.35 auferlegt (Disp.-Ziff. 7). Parteikosten wurden keine zugesprochen (Disp.-Ziff. 8).