"Es seien die […] Kinder umgehend sofort unter die Obhut des Kindsvaters zu stellen. Eventualiter: Es sei ein Kinderanwalt für die Kinder einzusetzen. Eventualiter: Es sei ein Gutachten in Bezug auf die bestmögliche Platzierung der Kinder in Auftrag zu geben. Eventualiter: Es seien dem Vater die geeigneten Weisungen und Auflagen zu erteilen, damit [er] die Obhut über die Kinder übernehmen kann und zudem seien die geeigneten Unterstützungsmassnahmen anzuordnen." 3.6. Mit Entscheid vom 4. Juni 2024 erkannte das Bezirksgericht R._____, Präsidium des Familiengerichts: