3.3. Am 4. April 2024 wurden D._____ und C._____ gerichtlich angehört. Am 22. April 2024 fand vor dem Gerichtspräsidium R._____ die Verhandlung statt. In Replik und Duplik hielten die Parteien an den vorstehenden Begehren fest. Im Anschluss wurden die Parteien befragt. 3.4. Am 29. April 2024 beantragte der Kläger, die vier Kinder seien superprovisorisch unter seine Obhut zu stellen. Eventualiter sei ein Kinderanwalt einzusetzen und es sei "ein Gutachten in Bezug auf die bestmögliche Platzierung der Kinder in Auftrag zu geben." Mit Verfügung vom 29. April 2024 wurde der superprovisorische Antrag abgewiesen. 3.5. Mit Eingabe vom 13. Mai 2024 beantragte der Kläger u.a. (Ziff. 3):