3. 3.1. Mit Gesuch vom 25. Januar 2024 beantragte der Kläger beim Gerichtspräsidium R._____ die Regelung des Getrenntlebens der Parteien, u.a. mit -4- den Begehren, die Kinder – für welche ein Kinderanwalt zu bestellen sei – seien unter seine Obhut zu stellen, und der Beklagten sei ein gerichtsübliches Besuchs- und Ferienrecht einzuräumen. Weiter sei die Beklagte zur Bezahlung von Kinderunterhalt zu verpflichten. 3.2. Mit Stellungnahme vom 13. Februar 2024 beantragte die Beklagte u.a., die vier Kinder seien unter ihre Obhut zu stellen und für den Kläger sei ein begleitetes Besuchsrecht anzuordnen.