und es wurde ihr Aufgabenbereich festgelegt (Ziff. 5); sie wurde u.a. mit der "Organisation und Überwachung des Besuchsrechts" beauftragt (lit. g). Mit Eingabe vom 1. Juli 2024 ersuchte der Kläger um Zustellung einer schriftlichen Begründung dieser Entscheide; deren Zustellung an die Parteien erfolgte am 20. Dezember 2024 (KEMN.2024.281/282/283). Die Entscheide erwuchsen unangefochten in Rechtskraft.