Namentlich fehlen amtlich geprüfte Dokumente wie eine definitive Steuerveranlagung, die die Richtigkeit der gemachten Angaben verifizieren lässt. Ohne Kenntnis des regelmässig anfallenden Aufwands und Ertrags ist es nicht möglich, zu beurteilen, ob der Beklagten aktuell und in den nächsten Monaten genügend liquide Mittel zur Tilgung allfälliger weiterer Schulden zur Verfügung stehen werden. Gegen ihre Zahlungsfähigkeit spricht, dass sie Konkursandrohungen anhäufen lässt (es bestehen – neben der zum Konkurs führenden Forderung – derer 6 ([BB 6]) und selbst kleinere Beträge wie die Betreibung der C._____ AG über Fr. 468.80 nicht bezahlt (BB 6, S. 4).