-7- Die Beklagte hat zwar zu allen offenen Betreibungen Stellung genommen, aber nicht dazu, wie sie diese abbezahlen will. Sie reichte weder eine aktuelle Jahresrechnung noch eine Bilanz ein, weshalb aktuell kein umfassendes Bild ihrer finanziellen Situation möglich ist. In den Akten fehlen sodann Belege über die ihr tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel wie Kontoauszüge sowie unterzeichnete Debitoren- und Kreditorenlisten. Überdies lässt sich die Richtigkeit ihrer Umsätze kaum überprüfen. Namentlich fehlen amtlich geprüfte Dokumente wie eine definitive Steuerveranlagung, die die Richtigkeit der gemachten Angaben verifizieren lässt.