Die Beklagte reichte eine selbst erstellte Liste ihrer Umsätze der Monate Juli bis September 2024 von insgesamt Fr. 53'153.40 (BB 7), eine Aufstellung ihrer monatlichen Fixkosten von Fr. 14'980.00 (BB 8), die Lohnabrechnungen ihrer Mitarbeiter für das Jahr 2024 mit monatlichen Lohnkosten z.B. für den Monat September 2024 von Fr. 14'200.00 (BB 9), einen Leasingvertrag vom 30. Januar 2023 über einen Volkswagen in Höhe von Fr. 716.10 monatlich sowie einen Mietvertrag vom 1. April 2020 über ihr Büro mit einer Monatsmiete von Fr. 1'250.00 ein (BB 11). Demnach beliefen sich die Ausgaben im Monat September 2024 auf Fr. 16'166.10 und stehen einem Bruttoumsatz von Fr. 17'232.20 gegenüber.