__ AG vom 20. März 2024 über Fr. 321.10 und Nr. nnn der K._____ AG vom 24. April 2024 über Fr. 1'020.00 seien am 11. Oktober 2024 durch Überweisung von insgesamt Fr. 1'591.40, also mit einem Puffer von Fr. 250.00, an das Betreibungsamt bezahlt worden. Durch die Bezahlung der Betreibung Nr. ccc und ooo seien nur noch 11 Betreibungen offen. Ohne diese, die Konkursbetreibung und die Betreibung, bei welcher die Frist zur Beseitigung des Rechtsvorschlags abgelaufen sei, beliefen sich die offenen Betreibungen auf Fr. 19'053.00. Mit dem monatlichen Überschuss von ca. Fr. 2'737.80 könne in den kommenden Monaten der Restbetrag abbezahlt werden.