2.3.2. Hinsichtlich ihrer Zahlungsfähigkeit legte die Beklagte dar, sie sei aufgrund einer Problematik mit der ehemaligen Buchhaltungsunternehmung vermehrt betrieben worden. Mit der neuen Buchhaltung würden die vergangenen Betreibungen beglichen und es werde voraussichtlich zu keinen neuen kommen. Die Beklagte sei sehr bemüht, alle offenen Betreibungen zu begleichen. Des Weiteren habe sie hohe Umsätze, welche aufgrund des guten Rufs ihrer Hundepension in diesem Jahr stetig gewachsen seien. Der Umsatz habe in den Monaten Juli bis September 2024 insgesamt Fr. 53'153.40, demnach monatlich durchschnittlich Fr. 17'717.80 betragen.