"1. Die Eröffnung des Konkurses über die Beschwerdeführerin vom tt.mm.2024 (Geschäftsnummer SG.2024.135) durch das Bezirksgericht Zofingen sei mit sofortiger Wirkung aufzuheben und es sei die Beschwerdeführerin in die Verfügung über ihre Aktiven wiedereinzusetzen 2. Der Beschwerde sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu gewähren unter Mitteilung an das zuständige Konkursamt und das Handelsregisteramt Aargau." 3.2. Der Instruktionsrichter des Obergerichts des Kantons Aargau wies das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung mit Verfügung vom 18. Oktober 2024 ab.