1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 14. November 2023 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 19. Dezember 2023 wurde der Beklagten am 8. Februar 2024 zugestellt. 1.3. Das Betreibungsamt U._____, ermächtigte die Kläger am 13. Mai 2024, die gepfändete Forderung im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und Gefahr geltend zu machen. 2. 2.1. Die Kläger stellten mit Eingabe vom 18. Juli 2024 beim Bezirksgerichts Zofingen das Konkursbegehren. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte am tt.mm.2024 wie folgt: " 1. Über D._____GmbH, […], wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, der Konkurs eröffnet.