2. 2.1. Die Klägerin stellte am 8. Mai 2024 beim Bezirksgericht Lenzburg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 23. Februar 2024 der Beklagten am 6. März 2024 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht vollständig bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte am tt.mm.2024 wie folgt: " 1. Über die B._____ GmbH, […], wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, der Konkurs eröffnet.