8.4.4. Phase 3 Der Umfang der Betreuung der Kinder bleibt in Phase 3 (ab 1. Februar 2025) gleich wie in Phase 2 (D._____: 60% bei der Klägerin und 40% beim Beklagten; C._____: 70% bei der Klägerin und 30% beim Beklagten). Ebenso verbleiben den Parteien weiterhin je gleich hohe Überschüsse wie in Phase 2 (Klägerin: Fr. 2'552.85; Beklagter: Fr. 5'971.05), was wie bisher einer Leistungsfähigkeit der Klägerin von 29.95 % und 70.05 % des - 39 -