Nachdem die Kosten im Umfang von Fr. 200.00 durch die Kinderzulagen abgedeckt sind, beläuft sich der vom Beklagten an den Unterhalt von D._____ zu bezahlende Unterhaltsbeitrag auf (gerundet) Fr. 470.00 (Fr. 986.80 ./. Fr. 313.00 ./. Fr. 200.00).