8.4.3. Phase 2 Seit Phase 2 (ab 1. April 2024 bis 31. Januar 2025) werden die Töchter unterschiedlich betreut. D._____ wird weiterhin von der Klägerin zu rund 60 % und vom Beklagten zu rund 40 % betreut. C._____ hingegen wird von der Klägerin zu rund 70 % und vom Beklagten zu rund 30 % betreut. Die finanziellen Aufwendungen der Kinder sind umgekehrt proportional zur Leistungsfähigkeit der Elternteile aufzuteilen. Der Klägerin verbleibt weiterhin ein Überschuss von Fr. 2'552.85 (Fr. 5'131.00 ./. Fr. 2'578.15), dem Beklagten neu ein solcher von Fr. 5'971.05 (Fr. 9'052.00 ./. Fr. 3'080.95). Dies entspricht einer Leistungsfähigkeit der Klägerin von 29.95 % und 70.05 % des Beklagten.