Nachdem die Kosten im Umfang von Fr. 200.00 durch die Kinderzulagen abgedeckt sind, beläuft sich der vom Beklagten an den Unterhalt von D._____ zu bezahlende Unterhaltsbeitrag auf (gerundet) Fr. 400.00 (Fr. 951.75 ./. Fr. 351.70 ./. Fr. 200.00). - 38 -